Corporate GovernanceErklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2010 und Corporate Governance-Bericht
25.03.2011
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG messen einer guten, verantwortungsbewussten und auf
die nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle einen hohen
Stellenwert zu. In enger Zusammenarbeit haben beide Organe bestehende Strukturen und Mechanismen
der Corporate Governance im Gesamtkonzern weiterentwickelt und neuen Anforderungen
angepasst.
Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat sind an der Führung und
Kontrolle der Salzgitter AG im Geschäftsjahr 2010 im Wesentlichen in
folgender Weise beteiligt gewesen:
Die wesentlichen Grundlagen für die Corporate Governance bei der Salzgitter AG bilden die entsprechenden Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex. Diese betreffen vor allem
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG haben am 16. Dezember 2010 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt:
„Bei der Salzgitter AG wurde und wird derzeit sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im
amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der ,Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance-Kodex‘ (DCGK) entsprochen mit Ausnahme
der 2010 in Ziffer 5.4.1 DCGK neu eingefügten Empfehlung, konkrete Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats zu benennen. Auf unseren Internetseiten finden Sie es unter www.salzgitter-ag.de/de/Konzern/Leitbild_5P. |
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