Der Aufsichtsrat der Salzgitter AGDer Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Er bestellt die Vorstandsmitglieder und plant langfristig deren Nachfolge. Er ist in grundlegende Unternehmensentscheidungen eingebunden; sie erfordern seine Zustimmung. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Neben dem Präsidium bildete er einen Prüfungs-, einen Strategie- und einen Nominierungsausschuss. Der Prüfungsausschuss behandelt neben seiner originären Aufgabe auch die Thematik unternehmensrelevanter Vorschriften (Corporate Compliance). Der Aufsichtsrat besteht entsprechend den Vorschriften des für die Gesellschaft ab 2008 geltenden Mitbestimmungsergänzungsgesetzes von 1956 in Verbindung mit § 7 ihrer Satzung aus 21 Mitgliedern, und zwar 10 Aktionärs- und 10 Arbeitnehmervertretern sowie einem weiteren Mitglied. Die Aktionärsvertreter und das weitere Mitglied werden von der Hauptversammlung gewählt. Über Einzelheiten seiner Tätigkeit und seiner Entscheidungen im Geschäftsjahr 2008 informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung gesondert. Ihm sind weder von Vorstandsmitgliedern noch von Aufsichtsratsmitgliedern Interessenkonflikte mitgeteilt worden. |
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