Die Vergütung des Aufsichtrats
Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine Jahresvergütung bestehend aus einer festen und einer variablen Komponente, die sich an dem Tätigkeitsumfang und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg der Gesellschaft orientiert. Die feste Grundvergütung beträgt 40.000 € je Aufsichtsratsmitglied.
Der variable Teil orientiert sich am längerfristigen Geschäftserfolg und beträgt 300,00 € je volle 5 Mio. € auf denjenigen Teil des Ergebnisses vor Steuern und vor Abzug der Anteile fremder Gesellschafter im Konzernabschluss der Gesellschaft (EBT), der im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre (zu vergütendes Jahr einschließlich) 150 Mio. € übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des sich aus der Addition der jeweiligen Vergütungskomponenten ergebenden Betrags. Die jährliche Gesamtvergütung aus den beiden Komponenten ist beim Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf 160.000 €, beim stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats auf 120.000 € und bei den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats auf 80.000 € begrenzt. Zusätzlich werden jedem Mitglied Sitzungsgelder gezahlt und gegebenenfalls Ausschussmitgliedschaften vergütet. Jahresbezüge der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder
Darüber hinaus erhielten folgende Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bei Tochtergesellschaften:
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