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Entsprechenserklärung 2009

Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Salzgitter AG gemäß § 161 Aktiengesetz zu den Empfehlungen der ′Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex′

Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Bei der Salzgitter AG wurde und wird sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ′Regierungskommission Deutscher Corporate-Governance-Kodex′ (DCGK) entsprochen mit Ausnahme der 2009 geänderten Ziff. 3.8 Absatz 2 DCGK; die dort empfohlene Regelung zur Höhe des Selbstbehalts für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei der D&O-Versicherung wird ab 01.01.2010 in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.




Salzgitter, 10. Dezember 2009

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