Mitteilung per 23.05.2011
Melde- und veröffentlichungspflichtige Wertpapiergeschäfte
Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde zum 01.07.2002 ein neuer § 15a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Salzgitter AG verpflichtet, Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens (sog. Directors Dealings) unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Die Salzgitter AG hat diese Mitteilung im Internet zu veröffentlichen.
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG
Mitteilung per 23.05.2011
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