english |

Melde- und veröffentlichungspflichtige Wertpapiergeschäfte

Mit dem Vierten Finanzmarktförderungsgesetz wurde zum 01.07.2002 ein neuer § 15a in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingefügt. Nach dieser Vorschrift sind die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Salzgitter AG verpflichtet, Geschäfte mit Wertpapieren des Unternehmens (sog. Directors Dealings) unverzüglich dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen. Die Salzgitter AG hat diese Mitteilung im Internet zu veröffentlichen.

Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG

Mitteilung per 23.05.2011
Adobe Reader
Zum Öffnen der PDF-Dateien benötigen Sie den kostenlosen Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können.

9 Monate 2011

Informieren Sie sich online über die 9 Monate 2011
mehr...

Aktie

Aktie der Salzgitter AG

Aktuelle Präsentationen

Salzgitter AG - Der Konzern im Überblick mehr...

Freundeskreis der Aktionäre

Informieren Sie sich über die Aktivitäten des Freundeskreises der Aktionäre der Salzgitter AG.

Finanzkalender

Termine für das Jahr 2012 mehr...

Services

Manager Login