Das Vergütungssystem des Vorstands
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird in deren Anstellungsverträgen
geregelt. Kriterien für die Bemessung der Vergütung sind sowohl die Aufgaben des
jeweiligen Vorstandsmitglieds, dessen persönliche Leistung sowie die
wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als
auch die Üblichkeit der Vergütung im Vergleichsumfeld.
Neben einer festen Grundvergütung erhält jedes Mitglied des Vorstands eine variable Vergütung, die sich aus einem ergebnisabhängigen, aus der erzielten Verzinsung des eingesetzten Kapitals des Konzerns (ROCE/Return on Capital Employed) berechneten Anteil und einem Betrag zusammensetzt, der sich von der Gesamtperformance des einzelnen Vorstandsmitglieds ableitet. Der ergebnisabhängige Teil ist nach oben begrenzt (Cap) und hat eine mehrjährige Berechnungsgrundlage; hierdurch werden Anreize zur Erzielung nachhaltig guter Ergebnisse erzeugt. Das Unternehmen hat den Vorstandsmitgliedern darüber hinaus eine Pensionszahlung zugesagt. Sie beträgt auf der Zeitschiene maximal 60 % der festen Grundvergütung. Die Zusage ist nicht an die variablen Vergütungskomponenten gebunden. Für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit aufgrund Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der Gesamtvergütung für die noch nicht abgelaufene Laufzeit ihres Anstellungsvertrages, wobei dieser Anspruch auf einen Höchstbetrag begrenzt ist. Für andere Fälle der Beendigung der Vorstandstätigkeit bestehen keine weiteren Leistungszusagen. Den einzelnen Vorstandsmitgliedern sind weder im Geschäftsjahr 2010 noch für das Vorjahr von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglieder Leistungen zugesagt oder gewährt worden. Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder:
Darüber hinaus erhielt Herr Prof. Dr.-Ing. E. h. Leese aufgrund seines
Ausscheidens zum 31. Januar 2011 Ende 2010 eine einmalige Prämie für seine
Verdienste für die Salzgitter AG von 237.979,95 € sowie in Erfüllung seiner
vertraglichen Ansprüche einen weiteren Gesamtbetrag von 510.000 €.
Pensionsanspruch
1) unter Einbeziehung einer gegen Vergütung übernommenen Versorgungszusage des
Vorarbeitgebers
2) unter Berücksichtigung der Vertragsbeendigung zum 31.12.2009 3) Pensionsanspruch zum Vertragsende (Endalter 66) |
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