Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG messen einer guten, verantwortungsbewussten und auf
die nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle einen hohen
Stellenwert zu. In enger Zusammenarbeit haben beide Organe bestehende Strukturen und Mechanismen
der Corporate Governance im Gesamtkonzern weiterentwickelt und neuen Anforderungen
angepasst.
Die wesentlichen Grundlagen für die Corporate Governance bei der Salzgitter AG bilden die entsprechenden
Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und die Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance-Kodex. Diese betreffen vor allem
- die Rechte der Aktionäre und die Hauptversammlungen,
- das Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat,
- die Aufgaben und die Vergütung des Vorstands,
- die Aufgaben und die Vergütung des Aufsichtsrats,
- Interessenkonflikte der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
- die Transparenz des Unternehmens sowie
- die Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Die Empfehlungen können Sie im Internet unter
www.corporate-governance-code.de nachlesen.
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG haben am 16. Dezember 2010 zu den Empfehlungen des
Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt:
„Bei der Salzgitter AG wurde und wird derzeit sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im
amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der ,Regierungskommission
Deutscher Corporate Governance-Kodex‘ (DCGK) entsprochen mit Ausnahme
der 2010 in Ziffer 5.4.1 DCGK neu eingefügten Empfehlung, konkrete Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats zu benennen.
Der Aufsichtsrat entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung für die Wahl
der Anteilseignervertreter und für die Wahl des weiteren Mitglieds sämtlichen gesetzlichen Vorgaben
und sämtlichen Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen
für Aufsichtsratsmitglieder. Im Vordergrund steht dabei die fachliche und persönliche Kompetenz
möglicher Kandidaten und Kandidatinnen unter besonderer Beachtung der unternehmensspezifischen
Anforderungen, damit die Mitglieder des Aufsichtsrats im Falle der Wahl der Vorgeschlagenen
insgesamt über die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten
und fachlichen Erfahrungen verfügen. Im Rahmen der Bewertung der Kompetenz berücksichtigt
der Aufsichtsrat auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte,
die festgelegte Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt. Die Benennung konkreter
Ziele hält er dabei derzeit für nicht erforderlich.“
Über die Empfehlungen des Kodex hinaus erarbeiteten Mitarbeiter des Unternehmens bereits 2001
ein Leitbild mit konzernweit gültigen ethischen Standards, das vom Vorstand verabschiedet wurde.
Darin ist unter den fünf Leitbegriffen „Partner, Produkte, Prozesse, Personal, Profit“ der Anspruch des
Unternehmens an sich selbst und an seine Mitarbeiter formuliert.
Auf unseren Internetseiten finden Sie es unter
www.salzgitter-ag.de/de/Konzern/Leitbild_5P.
Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat sind an der Führung und
Kontrolle der Salzgitter AG im Geschäftsjahr 2010 im Wesentlichen in
folgender Weise beteiligt gewesen: