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Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2010 und Corporate Governance-Bericht

25.03.2011
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG messen einer guten, verantwortungsbewussten und auf die nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -kontrolle einen hohen Stellenwert zu. In enger Zusammenarbeit haben beide Organe bestehende Strukturen und Mechanismen der Corporate Governance im Gesamtkonzern weiterentwickelt und neuen Anforderungen angepasst.

Die wesentlichen Grundlagen für die Corporate Governance bei der Salzgitter AG bilden die entsprechenden Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex. Diese betreffen vor allem Die Empfehlungen können Sie im Internet unter www.corporate-governance-code.de nachlesen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG haben am 16. Dezember 2010 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt:

„Bei der Salzgitter AG wurde und wird derzeit sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekanntgemachten Empfehlungen der ,Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex‘ (DCGK) entsprochen mit Ausnahme der 2010 in Ziffer 5.4.1 DCGK neu eingefügten Empfehlung, konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu benennen.
Der Aufsichtsrat entspricht bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung für die Wahl der Anteilseignervertreter und für die Wahl des weiteren Mitglieds sämtlichen gesetzlichen Vorgaben und sämtlichen Empfehlungen des Kodex hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder. Im Vordergrund steht dabei die fachliche und persönliche Kompetenz möglicher Kandidaten und Kandidatinnen unter besonderer Beachtung der unternehmensspezifischen Anforderungen, damit die Mitglieder des Aufsichtsrats im Falle der Wahl der Vorgeschlagenen insgesamt über die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Im Rahmen der Bewertung der Kompetenz berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die festgelegte Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt. Die Benennung konkreter Ziele hält er dabei derzeit für nicht erforderlich.“

Über die Empfehlungen des Kodex hinaus erarbeiteten Mitarbeiter des Unternehmens bereits 2001 ein Leitbild mit konzernweit gültigen ethischen Standards, das vom Vorstand verabschiedet wurde. Darin ist unter den fünf Leitbegriffen „Partner, Produkte, Prozesse, Personal, Profit“ der Anspruch des Unternehmens an sich selbst und an seine Mitarbeiter formuliert.

Auf unseren Internetseiten finden Sie es unter www.salzgitter-ag.de/de/Konzern/Leitbild_5P.
Aktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat sind an der Führung und Kontrolle der Salzgitter AG im Geschäftsjahr 2010 im Wesentlichen in folgender Weise beteiligt gewesen:
Geschäftsbericht 2010  Geschäftsbericht 2010

© Salzgitter AG - Quelle: www.salzgitter-ag.de - 09.02.2012