Corporate GovernanceDie Salzgitter AG bekennt sich seit jeher zu einer verantwortungsvollen und auf die Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichteten Unternehmenspolitik. Sie erachtet eine moderne Corporate Governance für einen wesentlichen Bestandteil ihres Erfolges und begreift sie als einen Anspruch, der alle Bereiche des Unternehmens und seiner Tätigkeiten umfasst. Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. In Zusammenhang mit dem maßgeblichen deutschen Recht für Aktiengesellschaften definiert er wesentliche Funktionen, Rechte und Pflichten der Hauptversammlung, des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft. Weitere Regelungen betreffen die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Anforderungen an Transparenz, Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der Salzgitter-Gruppe entspricht weitestgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Für Fragen der Corporate Governance hat der Vorstand der Salzgitter AG eine Koordinierungsstelle benannt, die direkt und regelmäßig an ihn berichtet. Die Aktionäre der Salzgitter AGDie Aktionäre der Salzgitter AG üben ihre Rechte grundsätzlich in der jährlichen Hauptversammlung aus. Dabei entscheiden sie insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat, Änderungen der Satzung und über wesentliche unternehmerische Maßnahmen. Jeder Aktionär der Salzgitter AG ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Gegenständen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Die Salzgitter AG erleichtert ihren Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte. Durch einen während der gesamten Dauer der Hauptversammlung anwesenden Stimmrechtsvertreter ermöglicht sie die Ausübung des Stimmrechts der Aktionäre nach deren Weisung. Die Gesellschaft berichtet ihren Aktionären nach einem veröffentlichten Finanzkalender viermal im Geschäftsjahr über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage. Informationen, die geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen, werden darüber hinaus als Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich publiziert. Die Berichte und Mitteilungen werden zeitgleich auf der Internetseite der Salzgitter AG (www.salzgitter-ag.de) zugänglich gemacht. Der Vorstand der Salzgitter AGDer Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Er strebt eine möglichst hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Rahmen des Unternehmenszwecks an. Zu seinen Aufgaben gehören die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung des Unternehmens einschließlich der Konzerngesellschaften in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Der Vorstand der Salzgitter AG besteht aus sechs Mitgliedern, zum Teil mit funktionaler und zum Teil mit divisionaler Zuständigkeit. Die Mitglieder des Vorstandes haften der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die den Vorstandsmitgliedern gewährte Vergütung ist im Anhang des Jahres- und Konzernabschlusses ausgewiesen. Die Konditionen der Anstellung der Vorstandsmitglieder der Salzgitter AG werden in Anstellungsverträgen gleichen Aufbaus und grundsätzlich gleichen Inhaltes geregelt. Die Vergütung setzt sich aus einer monatlichen Grundvergütung und einer variablen Komponente zusammen. Die variable Vergütungskomponente unterteilt sich in einen ergebnisabhängigen, nach dem ROCE (return on capital employed) berechneten, Teil und einen qualitativen Teil, der in Abhängigkeit von der Gesamtperformance des einzelnen Vorstandsmitgliedes ermittelt wird. Der Aufsichtsrat der Salzgitter AGAufgabe des Aufsichtsrates ist es, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu beraten und zu überwachen. Er ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Bestimmte in der Geschäftsordnung für den Vorstand der Salzgitter AG näher festgelegte Geschäfte erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrates. Darüber hinaus bestellt und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstandes. Der Aufsichtsrat besteht entsprechend den Vorschriften des für die Gesellschaft geltenden Montanmitbestimmungsgesetzes von 1951 aus 21 Mitgliedern, je 10 Aktionärs- und 10 Arbeitnehmervertretern und einem weiteren Mitglied, das von den anderen 20 Mitgliedern der Hauptversammlung zur Wahl vorgeschlagen wird. Der Aufsichtsrat der Salzgitter AG hat zur Vorbereitung seiner Entscheidungen ein Präsidium und Ausschüsse für Personal- und Strategiefragen gebildet. Er überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Die Jahresvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates ist im Anhang zum Konzernabschluss individualisiert dargestellt. Erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile erhalten die Aufsichtsratsmitglieder nicht. Dem Aufsichtsrat sind weder von Vorstandsmitgliedern noch von Aufsichtsratsmitgliedern Mitteilungen über Interessenkonflikte zugegangen. Der Aufsichtsrat wurde zuletzt in der Hauptversammlung am 28. Mai 2003 neu gewählt. Seine Amtszeit endet aufgrund von § 7 Ziff. 2 der Satzung der Salzgitter AG voraussichtlich mit Beendigung der Hauptversammlung im Jahre 2008. Über Einzelheiten seiner Tätigkeit und seiner Entscheidungen im Geschäftsjahr 2004 informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung gesondert. Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat bei der Salzgitter AGIn der deutschen Aktiengesellschaft arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat als getrennte Gremien mit unterschiedlichen Aufgaben. Ein Mitglied des Vorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied des Aufsichtsrates sein. Vorstand und Aufsichtsrat bedienen sich in der Praxis zur Wahrnehmung ihrer Führungs- und Kontrollaufgaben einer Reihe von Instrumenten, um eine erfolgreiche Corporate Governance bei Salzgitter sicherzustellen. Wichtige Instrumente des Aufsichtsrates sind insbesondere:
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2004 in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat insbesondere die strategische Ausrichtung des Salzgitter-Konzerns fortentwickelt und optimiert. Er hat darauf aufbauend eine Vielzahl von Maßnahmen zur Umsetzung der strategischen Ziele eingeleitet und fortgeführt. Durch regelmäßige Plan-Ist-Vergleiche der wirtschaftlichen Kennzahlen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wurde deren Entwicklung vom Vorstand zeitnah überwacht, in Controllinggesprächen mit dem Management der Konzerngesellschaften quartalsweise beraten und bei Bedarf korrigiert. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance KodexZu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex1) gaben Vorstand und Aufsichtsrat am 16. Dezember 2004 entsprechend der Verpflichtung in § 161 Aktiengesetz die Erklärung ab, dass den Empfehlungen seitens der Salzgitter AG entsprochen wurde und wird, mit folgenden Ausnahmen:
Die Erklärung ist seit dem 16. Dezember 2004 auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat begründen die Ausnahmen wie folgt:
Der Vorstand
Wolfgang Leese
Der Aufsichtsrat
Dr. Wilfried Lochte
1) zuletzt veröffentlicht im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers vom 30. Juni 2003 in der Fassung vom 21. Mai 2003; abrufbar im Internet unter www.corporate-governance-code.de
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