KonzernabschlussGrundlagen der RechnungslegungDer Konzernabschluss wurde unverändert nach den am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. Er erfüllt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften (§ 292a HGB). Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der im Anhang dargelegten Vorschriften und Grundsätze. Infolge des Erwerbs der restlichen Anteile an der Röhrenwerke Gebr. Fuchs GmbH wurde diese Gesellschaft erstmals mit Wirkung vom 31. Dezember 2004 mit den Vermögenswerten und Schulden voll konsolidiert. Die Gesellschaften Universal Ocel spol. s.r.o., Prag, sowie Eupec Pipeline Services GmbH, Mülheim an der Ruhr, wurden aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert. |
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