Geschäftsbericht 2004

Anhang zum Konzernabschluss der Salzgitter AG

Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der Salzgitter AG wurde nach den am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) auf der Grundlage des Prinzips historischer Anschaffungskosten erstellt. Die Anforderungen der angewandten Standards und Interpretationen (SIC/IFRIC) wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Salzgitter-Konzerns.

Die Voraussetzungen gemäß § 292a HGB für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsnormen sind erfüllt. Die Beurteilung dieser Voraussetzungen basiert auf dem vom Deutschen Standardisierungsrat veröffentlichten Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 1 (DRS 1). Zur Erzielung der Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss werden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden Angaben und Erläuterungen des Handelsrechts dargestellt. Die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses ist für die Salzgitter AG somit gegeben.

Der Konzernabschluss wird offen gelegt und beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9207 hinterlegt. Die Gesellschaft der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragenen Salzgitter AG hat ihren Sitz in Salzgitter. Die Anschrift des Vorstandes der Salzgitter AG ist Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter.

Das Geschäftsjahr der Salzgitter AG und ihrer im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr.

Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.

Durch die Anwendung der IFRS ergeben sich zum 31. Dezember 2004 die folgenden wesentlichen Abweichungen von den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für einen Konzernabschluss:

  • Aktivierung und planmäßige erfolgswirksame Abschreibung von ansatzpflichtigen Geschäfts- oder Firmenwerten aus dem Erwerb von konsolidierten Tochterunternehmen in den Geschäftsjahren ab 1. Januar 1995.
  • Bilanzierung von bestehenden Leasingverhältnissen nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinne von IAS 17.
  • Bilanzierung von bestimmten Finanzinstrumenten zu Zeitwerten nach IAS 39.
  • Umbewertung nach im Handelsrecht zulässiger Festbewertung in Einzelwerte.
  • Rückwirkende Umstellung der planmäßigen Abschreibungen von Gegenständen des Sachanlagevermögens ab dem Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt von der bisher angewandten degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode.
  • Weitgehend steuerlich geprägte Nutzungsdauern wurden den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst.
  • Rückwirkende Eliminierung von Abschreibungen, die ausschließlich aufgrund steuerlicher Vorschriften vorgenommen wurden.
  • Bewertung von Pensionsrückstellungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
  • Ansatz von Rückstellungen nur sofern Verpflichtungen gegenüber Dritten bestehen.
  • Bilanzierung der als zukünftig realisierbar eingeschätzten Ertragsteuerersparnisse aus Verlustvorträgen. Im Gegensatz zur GuV-orientierten Methode nach HGB liegt dem IAS 12 eine bilanzorientierte Betrachtungsweise zugrunde.

Am 16. Dezember 2004 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel Corporate Governance des Geschäftsberichts abgedruckt.


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