Anhang zum Konzernabschluss der Salzgitter AGKonsolidierungsgrundsätze und -methodenDer Konzernabschluss basiert auf den nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellten, von unabhängigen Abschlussprüfern testierten Abschlüssen der Salzgitter AG und der einbezogenen Tochterunternehmen. In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Unternehmen einbezogen, bei denen die Salzgitter AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, die Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Salzgitter-Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen. Diese Unternehmen werden beginnend mit dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss einbezogen, ab dem der Salzgitter-Konzern die Möglichkeit der Beherrschung erlangt. Endet diese Möglichkeit, scheiden die entsprechenden Gesellschaften aus dem Konsolidierungskreis aus. Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch Verrechnung der Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen neu bewerteten Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs des Tochterunternehmens. Das Ergebnis eines veräußerten Tochterunternehmens ist bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss einzubeziehen. Dies ist der Zeitpunkt, an dem die Beherrschung des Tochterunternehmens durch das Mutterunternehmen endet. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Erlösen aus der Veräußerung des Tochterunternehmens und den Buchwerten der Vermögenswerte abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt der Veräußerung wird in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sofern den aus dem Konsolidierungskreis ausscheidenden Beteiligungsgesellschaften Geschäfts- und Firmenwerte zugeordnet waren, die vor dem 1. Oktober 1995 erworben wurden, wird die in der Vergangenheit vorgenommene erfolgsneutrale Verrechnung mit den Gewinnrücklagen aufgehoben. Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen sind auch zusammengefasst für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Anteile an verbundenen, nicht konsolidierten Unternehmen sind in der Konzernbilanz grundsätzlich mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Ein Joint Venture liegt gemäß IAS 31.2 vor, wenn zwei oder mehrere Partner eine wirtschaftliche Tätigkeit unter gemeinschaftlicher Führung durchführen. Beherrschung stellt dabei die Möglichkeit dar, die Geschäfts- und Finanzpolitik der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit zu bestimmen, um daraus einen Nutzen zu erlangen. Als gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Führung einer wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit definiert. Nach der Benchmark-Methode erfolgt die Berücksichtigung von Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss gemäß IAS 31.25 durch Quotenkonsolidierung. Im Konzernabschluss werden nach der Equity-Methode diejenigen Beteiligungen an Gesellschaften bewertet, bei denen der Salzgitter-Konzern die Möglichkeit hat, die finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen dieser Gesellschaften maßgeblich zu beeinflussen. Die Bestimmung der Zeitpunkte für die Aufnahme und für das Ausscheiden aus dem Kreis der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften erfolgt analog zu den für Tochterunternehmen geltenden Grundsätzen. Die assoziierten Unternehmen sind auf der Grundlage der Neubewertungsmethode auf den Zeitpunkt des Erwerbs mit ihrem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Der Equity-Bewertung liegt grundsätzlich jeweils der letzte geprüfte Jahresabschluss zugrunde; dabei liegt kein Abschluss länger als zwölf Monate zurück. Die Anteile konzernfremder Dritter am Eigenkapital der konsolidierten Gesellschaften werden gesondert vom Eigenkapital der Aktionäre der Salzgitter AG ausgewiesen. Bei Vermögenswerten und Verpflichtungen, die in fremder Währung valutieren, sind grundsätzlich die Anschaffungskosten mit dem Umrechnungskurs des Stichtages anzusetzen, an dem die Realisation des Anschaffungsvorgangs eingetreten ist. Es wird grundsätzlich kursgesichert. Konzerninterne Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischengewinne aus dem konzerninternen Lieferungs- und Leistungsverkehr werden – soweit nicht von untergeordneter Bedeutung – unter Berücksichtigung latenter Steuern ergebniswirksam bereinigt. Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. Angaben zu den wesentlichen unmittelbaren und mittelbaren Tochterunternehmen sowie Beteiligungen der Salzgitter AG sind in einer gesonderten Anlage zum Anhang aufgeführt. Die vollständige Aufstellung des Anteilsbesitzes wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9207 hinterlegt. KonsolidierungskreisDer Konzernabschluss umfasst neben dem Jahresabschluss der Muttergesellschaft die auf den gleichen Stichtag aufgestellten Jahresabschlüsse von 34 (Vorjahr 33) inländischen und 11 (Vorjahr 12) ausländischen verbundenen Unternehmen. Ein ausländisches Unternehmen wurde aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Drei inländische und fünf ausländische Gemeinschaftsunternehmen werden anteilig nach der Quotenkonsolidierung im Konzernabschluss einbezogen. Ein bisher einbezogenes inländisches Gemeinschaftsunternehmen wurde aufgrund von Unwesentlichkeit entkonsolidiert. Im Dezember des Geschäftsjahres wurden die restlichen 50% der bislang quotenkonsolidierten Röhrenwerke Gebr. Fuchs GmbH erworben. Dieses Unternehmen wird nun als verbundenes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden in einer Übersicht unter Ziffer (36) dargestellt. Aufgrund der Anteilsquote am jeweiligen Gemeinschaftsunternehmen sind dem Konzern folgende Vermögenswerte, Schulden sowie Aufwands- und Ertragsposten (ohne Beteiligungs-, Zins- und Steuerergebnis) zuzurechnen:
Zwei in- und fünf ausländische Beteiligungen, auf die die Salzgitter AG beziehungsweise eine andere Konzerngesellschaft maßgeblichen Einfluss ausübt, werden nach der Equity-Methode in den Konzernabschluss übernommen. Nicht konsolidiert werden wegen ihrer auch insgesamt geringen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 23 (Vorjahr 24) inländische und 25 (Vorjahr 25) ausländische Tochtergesellschaften. Zusammensetzung und Entwicklung des Konsolidierungskreises (ohne Salzgitter AG) und des Kreises der nach der Equity-Methode bewerteten Gesellschaften:
WährungsumrechnungIn den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden Geschäftsvorfälle in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung bewertet. Bis zum Bilanzstichtag eingetretene Kursverluste aus der Bewertung von Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Gewinne und Verluste aus Kursänderungen werden ergebniswirksam berücksichtigt. Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Da alle Gesellschaften aus Sicht der Salzgitter AG ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht überwiegend selbstständig betreiben, entspricht die jeweilige funktionale Währung der Währung des Sitzlandes dieser Unternehmen. Die Umrechnung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt zum Stichtagskurs; die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und damit das in der Erfolgsrechnung ausgewiesene Jahresergebnis werden zum Jahresdurchschnittskurs umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Differenzen werden bis zur Veräußerung der Tochtergesellschaft erfolgsneutral erfasst. Bei der Umrechnung der Eigenkapitalfortschreibung von ausländischen Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, wird entsprechend vorgegangen. Differenzen gegenüber der Vorjahresumrechnung werden erfolgsneutral mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden als Vermögenswert in der Berichtswährung bilanziert. Aufwands- und Ertragsposten werden mit Jahresdurchschnittskursen, Rücklagenveränderungen mit Stichtagskursen umgerechnet. Die für die Währungsumrechnung zugrunde gelegten Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Jahresabschlüsse der in den Salzgitter-Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Beachtung der Vorschriften des IASB aufgestellt. Vermögenswerte werden aktiviert, wenn alle wesentlichen mit der Nutzung verbundenen Chancen und Risiken dem Salzgitter-Konzern zustehen. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise zu Zeitwerten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert. Ab dem Geschäftsjahr 2005 wird es einige Änderungen in den IFRS geben. Die Salzgitter AG hat diesbezüglich bereits von Änderungen im Bereich IAS 19 Gebrauch gemacht. Ab 2006 sieht IAS 19 eine weitere Methode zur Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste vor. Danach wird die tatsächliche Verpflichtung in den Pensionsrückstellungen bilanziert. Der Gegeneffekt wird erfolgsneutral im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern abgebildet. Im Unternehmensbereich Stahl hat die Salzgitter AG die unfertigen und fertigen Erzeugnisse unter Ausübung des bestehenden Wahlrechtes nach IAS 2 bereits zum gleitenden Durchschnitt bewertet. Der IAS 2 sieht ab 2005 keine Bewertung nach der Lifo-Methode mehr vor. Die Möglichkeit der Ermittlung der Vorjahreszahlen ist nicht gegeben. Die Salzgitter AG verzichtet daher auf die Anpassung der Vorjahreszahlen. Die Anpassung dieser Bewertungsmethode wurde unter Anwendung der alternativ zulässigen Methode gemäß IAS 8 ergebniswirksam erfasst.
Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung Ein sich ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach dem 3-Stufen-Konzept gemäß IAS 22.59 ff. aufgelöst. Danach wird der negative Unterschiedsbetrag, der auf erwarteten künftigen Aufwendungen und Verlusten beruht, spiegelbildlich zum Anfall dieser Aufwendungen und Verluste ertragswirksam als sonstiger betrieblicher Ertrag aufgelöst. Ein dann noch verbleibender Unterschiedsbetrag wird in Höhe vorhandener nicht-monetärer abnutzbarer Vermögenswerte über deren durchschnittliche gewichtete Restnutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst. Wenn weiterhin ein Unterschiedsbetrag verbleibt, wird dieser direkt ertragswirksam zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung erfasst. Negative Unterschiedsbeträge, die vor dem 31. März 2004 bestanden, werden zum 1. Januar 2005 in Höhe des Restbuchwertes mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Ein sich nach dem 31. März 2004 ergebender negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist gemäß IFRS 3 sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen. Ein sich ergebender positiver Unterschiedsbetrag wird zukünftig nicht wie bisher planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest im Sinne von IAS 36 unterzogen.
Immaterielle Vermögenswerte Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Anschaffungs-/Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt. Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder für die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Zum 31. Dezember 2004 lagen im Salzgitter-Konzern keine wesentlichen Entwicklungskosten vor, die diese Voraussetzungen erfüllen. Forschungskosten werden als Aufwand erfasst.
Sachanlagevermögen Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis von Einzelkosten sowie angemessener Zuschläge für Gemeinkosten und Abschreibungen ermittelt. Finanzierungskosten für den Zeitraum der Herstellung werden nicht einbezogen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bis zu 410,00 €) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Kosten für die Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, einer erheblichen Verbesserung oder einer bedeutenden Nutzungsänderung der Sachanlage führen. Wesentliche Bestandteile von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die in regelmäßigen Zeitabständen eines Ersatzes bedürfen, werden als eigenständige Vermögenswerte aktiviert und über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Leasing Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Teil des Nutzens und der Risiken aus dem Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Lease qualifiziert. Die unter diesen Leasingverhältnissen zu leistenden Leasingraten werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Finanzanlagen/Assoziierte Unternehmen
Finanzielle Vermögenswerte Die Bilanzierung der Finanzinstrumente erfolgt ab dem Erfüllungstag. Wertpapiere und bedeutende Beteiligungen werden nach ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert. Dabei werden Änderungen des Zeitwertes direkt im Eigenkapital erfasst. Selbstbegründete Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Übrige Ausleihungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Dies gilt auch für unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen. Derivative Finanzinstrumente werden bei Zugang zu Anschaffungskosten bilanziert und an den folgenden Bilanzstichtagen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von derivativen Finanzinstrumenten, die zur Absicherung eines Cashflow-Risikos dokumentiert und als wirksam eingestuft wurden, werden direkt dem Eigenkapital zugeschrieben. Die im Eigenkapital erfassten Beträge werden in der Periode in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der die abgesicherten Geschäftsvorfälle das Ergebnis beeinflussen. Veränderungen von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllen, werden in der Periode ergebniswirksam, in der sie entstehen. Für erkennbare Einzelrisiken werden Wertabschläge vorgenommen, das bestehende Kreditrisiko wird basierend auf Erfahrungswerten angemessen berücksichtigt.
Vorräte Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken mit Auswirkung auf den erwarteten Nettoveräußerungswert Rechnung getragen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie eigenerzeugte Rohstoffe werden mit Konzernherstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch die auf systematischer Basis ermittelten oder zugerechneten variablen und fixen Gemeinkosten enthalten.
Pensionsrückstellungen Grundlage für die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind versicherungsmathematische Annahmen und Berechnungen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis. Im Gegensatz zu den Vorjahren werden die Neuregelungen in IAS 19 dahingehend angewandt, dass die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste in den Pensionsrückstellungen vollständig erfasst sind. Wesentliche angewandte versicherungsmathematische Prämissen im Salzgitter-Konzern:
Bei der Bewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten der Berechtigten werden zu beiden Stichtagen die Heubeck-Richttafeln 1998 verwendet.
Latente Steuern Zum 31.12.2004 werden die latenten Steuern inländischer Kapitalgesellschaften mit einem Gesamtsteuersatz von 39% bewertet. Die deutschen Gesellschaften unterliegen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca. 17% des Gewerbeertrags, die bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist. Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 25% zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5%. Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen. Die aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für zukünftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt. Die Vermögenswerte aus zukünftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen. Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes insoweit verrechnet, als sich die Fristigkeiten entsprechen.
Sonstige Rückstellungen Alle langfristigen Rückstellungen werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Dabei wird ein Zinssatz von 5,0% verwendet.
Verbindlichkeiten Die Bewertung von finanziellen Schulden außer Schuldposten, die zu Handelszwecken gehalten werden, und derivativen Schuldposten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode.
Ertrags- und Aufwandsrealisierung
Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist, Zinsaufwendungen
und Nach IAS 20 dürfen Zuschüsse erst bilanziert werden, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die Zuschüsse tatsächlich gewährt werden. Vermögenswertbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich als Abzug von den Anschaffungs-/Herstellungskosten bilanziert. Sofern sich ein ertragsbezogener Zuschuss auf zukünftige Geschäftsjahre bezieht, wird er periodengerecht abgegrenzt und der Anteil für zukünftige Perioden in einen Abgrenzungsposten eingestellt.
Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment Test) |
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