Vergütung von Vorstand und AufsichtsratDie einzelnen Mitglieder des Vorstandes erhalten eine an den Aufgaben des Vorstandsmitgliedes, seiner persönlichen Leistung und an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft orientierte Vergütung. Sie setzt sich zusammen aus einer festen Grundvergütung und einer variablen Vergütung. Die variable Komponente unterteilt sich in einen ergebnisabhängigen, nach der Verzinsung des eingesetzten Kapitals des Konzerns (ROCE/Return On Capital Employed) berechneten Teil und einen qualitativen Teil, der in Abhängigkeit von der Gesamtperformance des einzelnen Vorstandsmitgliedes ermittelt wird. Der ergebnisabhängige Teil ist nach oben begrenzt (Cap), wodurch auch eine langfristige Anreizwirkung erzielt wird. Die Vorstandsmitglieder erhalten darüber hinaus eine Pensionszusage. Sie bestimmt sich nach einem prozentualen, zwischen 50 und 60% liegenden Anteil von der festen Grundvergütung. Die Zusage ist also nicht an die variablen Vergütungskomponenten gebunden. Weitere Leistungen für den Fall der Beendigung seiner Tätigkeit sind keinem Vorstandsmitglied zugesagt worden. Die Grundzüge der Vergütungsstruktur hat der Aufsichtsrat im Jahr 2005 überprüft. Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für 2005:
1) Rückstellungswerte;
Festsetzung
erfolgt durch
Beschluss des
Präsidiums des
Aufsichtsrates erst
nach Aufstellung
des Jahresabschlusses
2) unter Einbeziehung einer gegen Vergütung übernommenen Versorgungszusage des Vorarbeitgebers 3) im Geschäftsjahr ausgeschiedene Vorstandsmitglieder erhielten Bezüge von 1.287.342 €; aufgrund nicht vorliegender Zustimmungen zur Individualisierung unterblieb diese Angabe Den einzelnen Vorstandsmitgliedern wurde im Geschäftsjahr 2005 eine Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung nicht gewährt oder zugesagt. Ebenso wenig sind ihnen von Dritten im Hinblick auf ihre Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen zugesagt oder gewährt worden. Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten eine Vergütung, die sich an ihrer Aufgabe und an der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft orientiert. Sie setzt sich zusammen aus einer festen Grundvergütung und zwei erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen. Der eine erfolgsabhängige Bestandteil ist auf die für das jeweilige Geschäftsjahr an die Aktionäre gezahlte Dividende bezogen. Eine Vergütung wird hier nur gewährt, soweit die für das jeweilige Geschäftsjahr ausgeschüttete Dividende 0,20 € je Aktie übersteigt. Der andere erfolgsabhängige Bestandteil ist auf den Durchschnitt des Konzernergebnisses (Gewinn vor Steuern, EBT) der letzten drei Geschäftsjahre und damit auf den langfristigen Unternehmenserfolg bezogen. Ein Vergütungsanspruch entsteht diesbezüglich nur, soweit das Ergebnis durchschnittlich 150 Mio. € übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Zweifache und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache des sich aus der Addition der jeweiligen Vergütungskomponenten ergebenden Betrages. Zusätzlich werden die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates vergütet und Sitzungsgelder gezahlt. Jahresbezüge der Aufsichtsratsmitglieder für 2005:
Darüber hinaus erhielten folgende Aufsichtsratsmitglieder Vergütungen für Aufsichtsratsmandate bei Tochtergesellschaften der Salzgitter AG:
1) Beträge setzen
voraus, dass die
Hauptversammlung
2006 dem Dividendenvorschlag
von
Vorstand und Aufsichtsrat
zustimmt
2) Beträge entsprechen den Rückstellungen, die im Jahresabschluss der Salzgitter AG auf Basis eines geschätzten Konzernergebnisses 2005 gebildet worden waren, und weichen von den Beträgen, die sich nach Feststellung des Jahresabschlusses am 30.03.2006 ergeben, geringfügig ab |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||