Grundlagen der RechnungslegungDer Konzernabschluss der Salzgitter AG (SZAG) wurde nach den aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standards Board (IASB) auf der Grundlage des Prinzips historischer Anschaffungskosten erstellt. Die Anforderungen der angewandten Standards und Interpretationen (SIC/IFRIC) wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Salzgitter-Konzerns. Die Salzgitter AG ist als börsennotierte Konzernobergesellschaft gemäß § 315a HGB verpflichtet, einen Konzernjahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften aufzustellen. Der Konzernabschluss wird offengelegt und beim Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9207 hinterlegt. Die Gesellschaft der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig eingetragenen Salzgitter AG hat ihren Sitz in Salzgitter. Die Anschrift des Vorstandes der Salzgitter AG ist Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter. Das Geschäftsjahr der Salzgitter AG und ihrer im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die bisherige Struktur des Salzgitter-Konzerns mit der SZAG als Obergesellschaft hat zur Folge, dass Gewinne und Verluste einzelner Konzerngesellschaften untereinander sowie mit bestehenden Verlustvorträgen nur eingeschränkt steuerlich verrechnet werden können und ein zentrales Finanzmanagement im Konzern nur eingeschränkt möglich ist. Um die Nachteile zu beseitigen, ist eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung innerhalb des Konzerns in der Weise vorgesehen, dass die SZAG ihre Anteile an ihren wesentlichen Beteiligungsgesellschaften im Wege einer Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) in ihre 100%ige Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH (SMG) einbringt, und zwar entweder zu 100% oder - wo dies zur Vermeidung von Steuerbelastungen zweckmäßig ist - zu rund 99,8% bzw. 94,9%. Nach diesem Konzept wird die Salzgitter Mannesmann GmbH, Salzgitter, arbeitnehmerlos als reine Zwischenholding fungieren, in der die Ergebnisse aller wesentlichen Konzerngesellschaften steuerlich miteinander verrechnet werden und das Finanzmanagement des Konzerns zentral organisiert ist. In der außerordentlichen Hauptversammlung der SZAG am 17. November 2005 wurde die Zustimmung zu einer Ausgliederung gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 auf die Tochtergesellschaft Salzgitter Mannesmann GmbH erteilt. Gegen diesen Beschluss wurde am 19. Dezember 2005 beim Landgericht Braunschweig Anfechtungsklage erhoben. Zwischenzeitlich liegen dem Gericht sowohl eine Klageerwiderung als auch ein Antrag auf Feststellung, dass die Klage der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister nicht entgegensteht (sog. Freigabeantrag), vor. Bei der Ermittlung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurden die Auswirkungen der von der außerordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter AG am 17. November 2005 beschlossenen neuen Konzernstruktur berücksichtigt. Zwischen der Salzgitter AG und der Salzgitter Mannesmann GmbH wurde vereinbart, mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 das konzernweite Cash- und Devisenmanagement ausschließlich über die SMG durchzuführen. Am 15. Dezember 2005 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.salzgitter-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel „Corporate Governance Bericht“ des Geschäftsberichts abgedruckt. |
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