Geschäftsbericht 2005

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den Salzgitter-Konzern einbezogenen Tochterunternehmen werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen unter Beachtung der Vorschriften des IASB aufgestellt.

Vermögenswerte werden aktiviert, wenn alle wesentlichen mit der Nutzung verbundenen Chancen und Risiken dem Salzgitter-Konzern zustehen. Die Bewertung der Vermögenswerte erfolgt grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu Zeitwerten. Finanzierungskosten werden nicht aktiviert.

Ab dem Geschäftsjahr 2005 sind die Änderungen der IFRS durch das Improvement Project des IASB zu beachten. Im Konzern hat dies folgende Änderungen zur Folge:

Die Anwendung des IAS 1 in der Fassung des Improvements Project erfordert die Gliederung der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte und Schulden sowie das Eigenkapital. Der auf fremde Gesellschafter entfallende Anteil am Eigenkapital ist nunmehr im Eigenkapital auszuweisen.

Der IAS 2 sieht ab 2005 für Vorräte keine Bewertung nach der Lifo-Methode mehr vor. Vorräte sind daher grundsätzlich nach der Durchschnittsmethode oder einzeln bewertet worden. Die Anpassung der Bewertungsmethode wurde im Geschäftsjahr 2005 ergebnisneutral erfasst. Im Unternehmensbereich Stahl wurden die unfertigen und fertigen Erzeugnisse bereits im Vorjahresabschluss ergebniswirksam zum gleitenden Durchschnitt bewertet. Eine Anpassung auf den 1.1.2004 ist unterblieben, da die Anpassungsbeträge nicht verlässlich ermittelbar waren.

Eine wesentliche Erweiterung der Anhangangaben wurde aufgrund der Anwendung von IAS 24 (Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen) in der Fassung des Improvements Project notwendig.

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Schätzungen und Annahmen

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die der jeweiligen Schätzung zugrunde liegenden Annahmen sind bei den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Bilanz erläutert. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Solche Abweichungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

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Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung

Aus der Kapitalkonsolidierung resultierende aktive Unterschiedsbeträge für vor dem 1. Oktober 1995 erworbene Unternehmen bleiben unverändert mit den Gewinnrücklagen verrechnet. Ab dem 1. Oktober 1995 erworbene Geschäfts- und Firmenwerte werden aktiviert, jährlich auf Wertminderungen überprüft und, soweit erforderlich, abgeschrieben.

Der am 31. Dezember 2004 unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesene passive Unterschiedsbetrag wurde gemäß IFRS 3 zum 1. Januar 2005 erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umgebucht. Ein sich nach dem 31. März 2004 ergebender negativer Unterschiedsbetrag wird nach Neubewertung des erworbenen Reinvermögens gemäß IFRS 3 unmittelbar erfolgswirksam erfasst.

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Immaterielle Vermögenswerte

Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, planmäßig linear über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden in der Regel über fünf Jahre abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern der Zufluss eines verlässlich schätzbaren Nutzens für den Konzern wahrscheinlich ist und die Anschaffungs-/Herstellungskosten zuverlässig bemessen werden können. Die Herstellungskosten selbst erstellter immaterieller Vermögenswerte werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten ermittelt. Es werden Kosten, die zur Schaffung, Herstellung und Vorbereitung des Vermögenswertes erforderlich sind, damit er für den vom Management des Konzerns beabsichtigten Gebrauch betriebsbereit ist, einbezogen.

Entwicklungskosten werden aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder für die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt die Aktivierung voraus, dass die Entwicklungskosten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden. Zum 31. Dezember 2005 lagen im Salzgitter-Konzern keine wesentlichen Entwicklungskosten vor, die diese Voraussetzungen erfüllen. Forschungskosten werden als Aufwand erfasst.

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Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bewertet. Erhaltene Investitionszuschüsse werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten gezeigt. Die Restbuchwerte und die wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und ggf. angepasst. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen geschätzten erzielbaren Betrag, so wird auf diesen Betrag abgeschrieben. Sollten die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen werden auf Basis direkt zurechenbarer Kosten sowie geschätzter Abbruch- und Wiederherstellungskosten ermittelt. Finanzierungskosten für den Zeitraum der Herstellung werden nicht einbezogen.

Kosten für die regelmäßige Wartung und Reparatur von Gegenständen des Sachanlagevermögens werden als Aufwand verrechnet. Erneuerungs- und Erhaltungsaufwendungen werden nur dann als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert, wenn sie zu einer wesentlichen Verlängerung der Nutzungsdauer, einer erheblichen Verbesserung oder einer bedeutenden Nutzungsänderung der Sachanlage führen.

Wesentliche Bestandteile von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die in regelmäßigen Zeitabständen eines Ersatzes bedürfen, werden als eigenständige Vermögenswerte aktiviert und über deren wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen im Wesentlichen folgende wirtschaftliche Nutzungsdauern zugrunde:

Gebäude maximal 40 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen  
Lokomotiven, Gleisanlagen maximal 30 Jahre
Hochofenanlagen, Stahlwerke, Stranggießanlagen, Krananlagen maximal 20 Jahre
Oberflächenbeschichtungsanlagen, Walzwerke, Kokereianlagen maximal 15 Jahre
Werksgeräte, Reserveteile maximal 10 Jahre
Fuhrpark maximal 5 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung maximal 5 Jahre

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Leasing

Der Konzern tritt sowohl als Leasingnehmer als auch als Leasinggeber auf. Bei der Nutzung von gemieteten Sachanlagen sind die Voraussetzungen des Finanzierungsleasings nach IAS 17 erfüllt, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung stehen, auf die betreffende Konzerngesellschaft übertragen wurden. Bei Vorliegen eines Mehrkomponentenvertrages wird entsprechend IFRIC 4 von einem Leasingverhältnis ausgegangen, wenn die Erfüllung des Vertrages von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes abhängt und der Vertrag die Übertragung dieses Nutzungsrechts regelt. In diesen Fällen werden die jeweiligen Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren Barwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert und linear entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer oder über die kürzere Laufzeit des Leasingvertrages abgeschrieben. Die aus den künftigen Leasingraten resultierenden Zahlungsverpflichtungen sind abgezinst als Verbindlichkeit passiviert.

Werden Vermögenswerte in einem Finanzierungsleasing genutzt, wird der Barwert der Leasingzahlungen als Leasingforderung angesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Bruttoforderung und Barwert der Forderung wird als unrealisierter Finanzertrag erfasst. Leasingerträge werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses nach der Annuitätenmethode erfasst, aus der sich eine konstante Verzinsung der Leasingforderung ergibt.

Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Teil des Nutzens und der Risiken aus dem Eigentum am Leasingobjekt beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating Leasing qualifiziert. Die unter diesen Leasingverhältnissen zu leistenden Leasingraten werden linear über die Dauer des Leasingverhältnisses in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

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Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden in mehrere Kategorien unterteilt; die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Auf der Basis der Klassifizierung bestimmt sich die Bilanzierung des Finanzinstruments.

Es bestehen die folgenden Kategorien:

a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte

Im Salzgitter-Konzern werden ausschließlich finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, die von Beginn an als zu Handelszwecken gehalten eingeordnet wurden. Derivate gelten als zu Handelszwecken gehalten, sofern sie nicht in einer dokumentierten Sicherungsbeziehung zu Grundgeschäften stehen.

b) Darlehen und Forderungen

Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt. Auch erworbene Forderungen sind hier einzuordnen. Darlehen und Forderungen sind in der Bilanz in den sonstigen Forderungen und Vermögenswerten enthalten.

c) Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen

Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, bei denen das Konzernmanagement die Absicht und Fähigkeit besitzt, diese bis zur Endfälligkeit zu halten.

d) Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehung

Diese Finanzinstrumente lassen sich nach der Neuformulierung des IAS 39 (Dezember 2003) nicht mehr als „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ einstufen, da Derivate aus dieser Kategorie explizit ausgeschlossen werden. Sie bilden somit systematisch eine weitere Kategorie.

e) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte

Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die keiner der anderen dargestellten Kategorien zuzurechnen sind.

Die Finanzinstrumente werden den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.

Alle Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert; dies ist der Tag, an dem der Vermögenswert an den Konzern geliefert wird. Erfolgt die Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert, so ist eine Änderung des beizulegenden Zeitwertes zwischen Handels- und Erfüllungstag bereits ab dem Handelstag zu erfassen.

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte“ angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt.

Finanzinstrumente der Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“, „Derivate mit dokumentierter Sicherungsbeziehung“ und der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ werden in der Folgebewertung mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Folgebewertung der „Darlehen und Forderungen“ und der „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode.

Die beizulegenden Zeitwerte notierter Anteile bemessen sich nach den Schlusskursen im elektronischen Handel. Die Bewertung unwesentlicher nicht börsennotierter Anteile erfolgt zu Anschaffungskosten, weil kein Preis eines aktiven Marktes verfügbar ist und der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann.

Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt durch eigene Berechnungen. Basierend auf den EZB-Referenzkursen der jeweiligen Währungspaare und den Zinsdifferenzen der jeweiligen Laufzeiten der Devisenterminkontrakte wurden die für den Abschlussstichtag geltenden Terminkurse (Outrightkurse) ermittelt. Dabei wurden ausgehend von standardisierten Laufzeiten die Zinsdifferenzen der tatsächlichen Laufzeiten durch Interpolation ermittelt. Die Informationen zu den standardisierten Laufzeiten wurden einem handelsüblichen Marktinformationssystem entnommen. Die ermittelte Differenz des vertraglich vereinbarten Fremdwährungsbetrages zum Kontraktterminkurs und zum Stichtagsterminkurs wird auf den Bilanzstichtag mit dem Euro-Zinssatz entsprechend der Restlaufzeit abgezinst.

Die Bewertung der sonstigen Derivate erfolgt anhand von Berechnungen der emittierenden Kreditinstitute.

Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Finanzinstrumenten der Kategorien „Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ werden im Eigenkapital erfasst. Wenn Vermögenswerte dieser Kategorie veräußert werden, werden die im Eigenkapital kumulierten Anpassungen des beizulegenden Zeitwertes erfolgswirksam als Gewinne bzw. Verluste aus finanziellen Vermögenswerten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Methode zur Erfassung von Gewinnen oder Verlusten von Derivaten hängt davon ab, ob das Derivat als Sicherungsinstrument qualifiziert wurde, und, wenn dies der Fall ist, von dem abgesicherten Posten. Der Konzern designiert bestimmte Derivate entweder als Sicherung des beizulegenden Zeitwertes eines bilanzierten Vermögenswertes, einer Verbindlichkeit oder als Sicherung einer höchstwahrscheinlich vorgesehenen Transaktion (Cashflow Hedge).

Fair Value Hedge

Die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die für eine Sicherung des beizulegenden Zeitwertes designiert wurden und als Fair Value Hedge qualifizieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinsam mit den dem gesicherten Risiko zurechenbaren Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der gesicherten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten erfasst.

Cashflow Hedge

Der effektive Teil von Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die für eine Absicherung des Cashflows bestimmt sind und qualifizierte Hedges darstellen, wird im Eigenkapital erfasst. Der ineffektive Teil der Wertänderungen wird dagegen direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Eigenkapital erfasste Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht und als Ertrag oder Aufwand erfasst, in der das abgesicherte Grundgeschäft erfolgswirksam wird. Resultiert eine abgesicherte zukünftige Transaktion jedoch im Ansatz eines nicht-finanziellen Vermögenswertes (z.B. Vorratsvermögen) oder einer Verbindlichkeit, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste in die Erstbewertung der Anschaffungskosten des Vermögenswertes oder der Verbindlichkeit mit einbezogen. Wenn ein Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert wird oder das Sicherungsgeschäft nicht mehr die Kriterien für Hedge Accounting erfüllt, so verbleibt der kumulierte Gewinn oder Verlust im Eigenkapital und wird erst dann in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die zugrunde liegende Transaktion eintritt. Wird der Eintritt der zukünftigen Transaktion nicht länger erwartet, sind die kumulierten Gewinne oder Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, sofort in die Gewinn- und Verlustrechnung umzubuchen. Bewegungen in der Rücklage für Cashflow Hedges im Eigenkapital werden im Eigenkapitalspiegel sowie in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen dargestellt.

Derivate, die sich nicht für Hedge Accounting qualifizieren

Bestimmte derivative Finanzinstrumente qualifizieren sich nicht für Hedge Accounting. Änderungen des beizulegenden Zeitwertes solcher Derivate werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Zu jedem Bilanzstichtag wird für Finanzinstrumente, die nicht der Kategorie „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte“ angehören, überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen.

Wertminderungen von Finanzinstrumenten der Kategorien „Forderungen, Darlehen“ sowie „Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen“ werden erfolgswirksam erfasst; Zuschreibungen erfolgen ebenfalls erfolgswirksam.

Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwertes als Wertminderung erfolgswirksam berücksichtigt. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungen von Eigenkapitalinstrumenten werden erfolgsneutral rückgängig gemacht.

Finanzinstrumente werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus dem Investment erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat.

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich als Differenz zwischen dem Buchwert der Forderung und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows aus dieser Forderung, diskontiert mit dem Effektivzinssatz. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst.

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Vorräte

Die Vorräte werden zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Durchschnittskosten oder einzeln zugeordneten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Herstellungskosten werden auf der Grundlage der Normalbeschäftigung ermittelt. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die produktionsbezogenen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Nettoveräußerungswerte werden angesetzt. Soweit bei früher abgewerteten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwandes bzw. Bestandsveränderung erfasst.

Durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen wird allen erkennbaren Lagerungs- und Bestandsrisiken mit Auswirkung auf den erwarteten Nettoveräußerungswert Rechnung getragen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie selbst erzeugte Rohstoffe werden mit Konzernherstellungskosten bewertet, die neben den Einzelkosten auch die auf systematischer Basis ermittelten oder zugerechneten variablen und fixen Gemeinkosten enthalten.

Rechte zur Emission von CO2-Gasen werden unter den Vorräten (Hilfs- und Betriebsstoffe) bilanziert. Erstausstattungen an Emissionsrechten, die unentgeltlich erworben worden sind, werden mit Anschaffungskosten von null Euro erfasst. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte werden zu Anschaffungskosten erfasst. Werterhöhungen der aktivierten Emissionsrechte werden nur im Rahmen einer Veräußerung realisiert. Wertminderungen der aktivierten Emissionsrechte werden erfasst, wenn der Marktpreis der Emissionsrechte unter die Anschaffungskosten gefallen ist.

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Pensionsrückstellungen

Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungszusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistung gebildet. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt dabei ausschließlich für leistungsorientierte Versorgungszusagen, bei denen das Unternehmen den Arbeitnehmern einen bestimmten Versorgungsumfang garantiert. Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen berücksichtigen Überbrückungszahlungen in Sterbefällen.

Grundlage für die Bewertung der Versorgungsverpflichtungen sind versicherungsmathematische Annahmen und Berechnungen. Die leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen werden nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Stichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, der Zinsanteil der Rückstellungszuführung im Zinsergebnis.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in den Pensionsrückstellungen vollständig erfasst.

Wesentliche angewandte versicherungsmathematische Prämissen im Salzgitter-Konzern:

31.12.2005 31.12.2004
Rechnungszins 4,25% 5,00%
Gehaltstrend 1,75% bzw. 2,75% 1,75% bzw. 2,75%
Rententrend 1,25% 1,25%
Fluktuationsrate 1,00% 1,00%

Bei der Bewertung der Sterbewahrscheinlichkeiten der Berechtigten wurden zum Stichtag 31. Dezember 2004 die Heubeck-Richttafeln 1998, zum Stichtag 31. Dezember 2005 die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet.

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Ertragsteuern

Ertragsteuerschulden werden − vorausgesetzt, sie bestehen in demselben Steuerhoheitsgebiet und sind hinsichtlich Art und Fristigkeit gleichartig − mit entsprechenden Steuererstattungsansprüchen saldiert. Die Veränderung der latenten Steuerschulden wird unter Ziffer (20) erläutert.

Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerent- und -belastungen bilanziert.

Zum 31.12.2005 werden die latenten Steuern inländischer Kapitalgesellschaften mit einem Gesamtsteuersatz von 39% bewertet.

Die deutschen Gesellschaften unterliegen einer durchschnittlichen Gewerbeertragsteuer von ca.17% des Gewerbeertrages, die bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer abzugsfähig ist. Der Körperschaftsteuersatz beträgt einheitlich 25 % zuzüglich eines Solidaritätszuschlags auf die Körperschaftsteuer von 5,5%.

Die Berechnung ausländischer Ertragsteuern basiert auf den in den einzelnen Ländern gültigen Gesetzen und Verordnungen.

Die aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen erwarteten Steuerersparnisse werden aktiviert. Bei der Bewertung eines aktivierten Vermögenswertes für zukünftige Steuerentlastungen wird die Wahrscheinlichkeit der Realisierung des erwarteten Steuervorteils berücksichtigt.

Die Vermögenswerte aus zukünftigen Steuerentlastungen umfassen aktive latente Steuern aus temporären Differenzen zwischen den in der Konzernbilanz angesetzten Buchwerten und steuerlichen Wertansätzen sowie die Steuerersparnisse aus als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen.

Latente Steueransprüche in einem Steuerhoheitsgebiet werden mit latenten Steuerschulden desselben Gebietes verrechnet, wenn das Unternehmen einen Anspruch auf Verrechnung tatsächlicher Steuerschulden und Steueransprüche hat und die Steuern von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden; die Verrechnung erfolgt, soweit sich die Fristigkeiten entsprechen.

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Sonstige Rückstellungen

Rückstellungen werden für gegenwärtige Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, deren Eintritt wahrscheinlich zu einer Vermögensbelastung führen wird. Sie werden unter Berücksichtigung aller daraus erkennbaren Risiken zum voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Rückstellungen werden nur gebildet, wenn ihnen eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber Dritten zugrunde liegt.

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Finanzschulden

Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert, nach Abzug von Transaktionskosten, angesetzt. In den Folgeperioden werden sie grundsätzlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; jede Differenz zwischen dem Auszahlungsbetrag und dem Rückzahlungsbetrag wird dann über die Laufzeit der Ausleihung unter Anwendung der Effektivzinsmethode verteilt.

Finanzschulden werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern die Begleichung der Verbindlichkeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erfolgen wird.

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Ertrags- und Aufwandsrealisierung

Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt dann, wenn die Leistung erbracht ist bzw. die Vermögenswerte geliefert worden sind und damit der Gefahrenübergang stattgefunden hat.

Dividenden werden vereinnahmt, wenn der Anspruch rechtlich entstanden ist, Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig erfasst. Im Rahmen von Konsolidierungskreisänderungen werden erworbene Dividendenansprüche im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfolgsneutral erfasst.

Nach IAS 20 dürfen Zuschüsse erst bilanziert werden, wenn die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und zu erwarten ist, dass die Zuschüsse tatsächlich gewährt werden. Vermögenswertbezogene Zuschüsse werden grundsätzlich als Abzug von den Anschaffungs-/Herstellungskosten bilanziert. Sofern sich ein ertragsbezogener Zuschuss auf zukünftige Geschäftsjahre bezieht, wird er periodengerecht abgegrenzt und der Anteil für zukünftige Perioden in einen Abgrenzungsposten eingestellt.

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Wertminderungen von Vermögenswerten (Impairment Test)

An jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte seiner immateriellen Vermögenswerte und seines Sachanlagevermögens, um festzustellen, ob Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag geschätzt, um den Umfang des Wertminderungsaufwands festzustellen. Kann der erzielbare Betrag für den einzelnen Vermögenswert nicht geschätzt werden, erfolgt die Schätzung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn der aus dem Vermögenswert zufließende Nutzen niedriger als dessen Buchwert ist. Der aus einem Vermögenswert zufließende Nutzen entspricht dem höheren Wert aus Nettoverkaufserlös und Ertragswert. Der Ertragswert bestimmt sich aus dem Barwert der zukünftigen dem Vermögenswert zuzuordnenden Zahlungsströme. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, wird eine Zuschreibung vorgenommen.

Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden, werden zum niedrigeren Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt.

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Finanzrisikomanagement

Durch seine Geschäftstätigkeit ist der Konzern verschiedenen finanziellen Risiken ausgesetzt: dem Marktrisiko (beinhaltet das Fremdwährungsrisiko, das Fair-Value-Zinsrisiko und das Marktpreisrisiko), dem Kreditrisiko, dem Liquiditätsrisiko und dem Cashflow-Zinsrisiko. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.

Das Risikomanagement erfolgt eigenständig durch die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Salzgitter AG, entsprechend den vom Vorstand verabschiedeten Leitlinien. Das Management gibt in Schriftform sowohl die Prinzipien für das bereichsübergreifende Risikomanagement vor als auch Richtlinien für bestimmte Bereiche, wie z.B. den Umgang mit dem Fremdwährungsrisiko, dem Zins- und Kreditrisiko, dem Einsatz derivativer und nicht-derivativer Finanzinstrumente sowie der Investition von Liquiditätsüberschüssen.

Fremdwährungsrisiko

Der Konzern ist international tätig und infolgedessen einem Fremdwährungsrisiko ausgesetzt, das auf den Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen basiert. Fremdwährungsrisiken entstehen aus erwarteten zukünftigen Transaktionen und bilanzierten Vermögenswerten und Schulden. Es entsteht, wenn Transaktionen auf eine Währung lauten, die nicht der funktionalen Währung des Unternehmens entspricht. Zur Absicherung solcher Risiken verwenden die Konzernunternehmen Terminkontrakte.

Im Konzern wird bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft sowie das Ziel seines Risikomanagements und die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften dokumentiert. Im Konzern wird außerdem bei Beginn der Sicherungsbeziehung und danach fortlaufend die Einschätzung, ob die Derivate, die in der Sicherungsbeziehung verwendet werden, hocheffektiv die Änderungen des Zeitwertes oder der Cashflows des Grundgeschäfts kompensieren, dokumentiert.

Kreditrisiko

Im Konzern bestehen keine signifikanten Konzentrationen hinsichtlich möglicher Kreditrisiken. Es existieren Handlungsvorschriften sowie ein effizientes Forderungsmanagement, die sicherstellen, dass Verkäufe nur getätigt werden, wenn der Kunde in der Vergangenheit ein angemessenes Zahlungsverhalten aufgewiesen hat. Verträge über derivative Finanzinstrumente und Finanztransaktionen werden nur mit Finanzinstituten erster Bonität abgeschlossen. Der Konzern hat eine Geschäftspolitik, die das Kreditrisiko im Hinblick auf die einzelnen Finanzinstitute auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Liquiditätsrisiko

Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement schließt das Halten einer ausreichenden Reserve an flüssigen Mitteln und handelbaren Wertpapieren, die Möglichkeit zur Finanzierung durch einen adäquaten Betrag an zugesagten Kreditlinien und das Bestehen ungenutzter Kreditlinien ein.

Cashflow- und Fair-Value-Zinsrisiko

Das Zinsrisiko des Konzerns entsteht durch langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung setzen den Konzern einem Cashflow-Zinsrisiko aus. Aus den festverzinslichen Verbindlichkeiten entsteht ein Fair-Value-Zinsrisiko.


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