WENIGER IST MEHR.Für die Formung von PET-Flaschen wird der Kunststoff stark erhitzt. Anschließend muss er wieder abgekühlt werden, besonders am Flaschenboden. Dies geschah bisher unter hohem Wassereinsatz. Wasser, das wieder aufgefangen und gekühlt werden musste. Bei KHS entschied man daher, ein völlig anderes Abkühlungsprinzip anzuwenden: Verdunstung. Wenn Wasser verdunstet, entzieht es seiner Umgebung Energie. In diesem Fall besteht die Umgebung aus den PET-Flaschen und die Energie aus der Flaschenwärme. Nun galt es nur noch, die Flaschenböden möglichst gleichmäßig mit einem feinen Wasser-Luft-Gemisch zu benetzen. Das Ergebnis des neuen Abkühlungsprinzips: Der Wasserverbrauch sank erheblich. Und mit ihm die Kosten. Sie lösten sich quasi in Luft auf. Corporate Governance-BerichtErklärung zur Unternehmensführung im Geschäftsjahr 2009 und Corporate Governance-Bericht
Gute, verantwortungsvolle Führung und Kontrolle ist mit all ihren Aspekten für Vorstand und Aufsichtsrat
der Salzgitter AG einer der zentralen Faktoren des Unternehmenserfolgs. Beide Organe haben
während der letzten Jahre die konkrete Führungsstruktur des Konzerns und die Kontrollinstrumente
seiner Gremien mehrfach geprüft, den gewandelten Anforderungen entsprechend einvernehmlich
verändert und dem Wachstum des Konzerns angepasst.
Die allgemein geltenden Vorschriften der deutschen Gesetze zur Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften bilden den Rahmen der Unternehmensführung. Zusätzlich folgt die Gesellschaft – im Geschäftsjahr 2009 mit nur einer Ausnahme – den zahlreichen erweiternden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex. Diese betreffen insbesondere
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG haben am 10. Dezember 2009 zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz erklärt: „Bei der Salzgitter AG wurde und wird sämtlichen, vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex′ (DCGK) entsprochen mit Ausnahme der 2009 geänderten Ziff. 3.8 Absatz 2 DCGK; die dort empfohlene Regelung zur Höhe des Selbstbehalts für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder bei der D&O-Versicherung wird ab 1. Januar 2010 in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.” Über die Empfehlungen des Kodex hinaus erarbeiteten Mitarbeiter des Unternehmens bereits 2001 ein Leitbild mit unternehmensweit gültigen ethischen Standards, das vom Vorstand verabschiedet wurde. Darin ist unter den fünf Leitbegriffen „Partner, Produkte, Prozesse, Personal, Profit” der Anspruch des Unternehmens an sich selbst und an seine Mitarbeiter formuliert. Unser Leitbild finden Sie auf den Internetseiten unserer Gesellschaft unter www.salzgitter-ag.de/de/Konzern/Leitbild_5PAktionäre, Vorstand und Aufsichtsrat sind an der Führung und Kontrolle der Salzgitter AG im Geschäftsjahr 2009 im Wesentlichen in folgender Weise beteiligt gewesen: Die Aktionäre der Salzgitter AG
Die Aktionäre üben ihre Rechte grundsätzlich im Rahmen von Hauptversammlungen aus. Jeder
Aktionär der Salzgitter AG ist berechtigt, an den in der Regel einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlungen
teilzunehmen, dort das Wort zu Tagesordnungspunkten zu ergreifen, sachbezogene
Fragen und Anträge zu stellen und sein Stimmrecht auszuüben. Grundlegende Unternehmensentscheidungen wie Satzungsänderungen, die Verwendung des jährlichen Bilanzgewinns, die Wahl
von Aktionärsvertretern im Aufsichtsrat, die Erhöhung oder Herabsetzung des Kapitals oder die Wahl
des jährlichen Abschlussprüfers können nur mit Zustimmung der Hauptversammlung getroffen
werden. Die Salzgitter AG erleichtert es den Aktionären, ihre persönlichen Rechte wahrzunehmen:
Indem Aktionäre einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigen, können sie der Hauptversammlung
fernbleiben, ohne ihr Stimmrecht aufzugeben.
In der ordentlichen Hauptversammlung der Salzgitter AG am 27. Mai 2009 wurden der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008, der Konzernabschluss, der gemeinsame Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns sowie der Bericht des Aufsichtsrats vorgelegt. Die Aktionäre konnten die Dokumente bereits vorher auf unseren Internetseiten einsehen. Die Versammlung erörterte Beschlussanträge zu folgenden Tagesordnungspunkten:
Der Vorstand der Salzgitter AG
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften leitet der Vorstand die Gesellschaft in eigener Verantwortung.
Dabei führt er die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gemäß gesellschaftsrechtlichen Regelungen,
vielfältiger organisatorischer Instrumente und mithilfe regelmäßiger Controllingmaßnahmen.
Zu seinen wichtigen Aufgaben zählen die strategische Ausrichtung und die Weiterentwicklung des
Unternehmens in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat. Hierbei ist der Vorstand an das Unternehmensinteresse
gebunden und der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes verpflichtet. Er strebt
eine möglichst hohe Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Rahmen des Unternehmenszwecks an.
Der Vorstand der Salzgitter AG bestand im Geschäftsjahr 2009 aus sechs Mitgliedern mit zum Teil funktionaler und zum Teil divisionaler Zuständigkeit. Sie haften gegenüber der Gesellschaft für etwaige Pflichtverletzungen. Die Geschäftsverteilung unter den Vorstandsmitgliedern ist in einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Zur Regelung der Zusammenarbeit im Vorstand und für die Einbindung des Aufsichtsrats in Geschäftsführungsvorgänge hat der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung vorgegeben. Das Aufsichtsratsplenum beschließt das Vergütungssystem des Vorstands einschließlich der wesentlichen Vertragselemente und setzt die Gesamtbezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds fest. Der Konzernlagebericht enthält detaillierte Informationen zum Vergütungssystem. Der Aufsichtsrat der Salzgitter AG
Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Geschäftsführung zu beraten und zu überwachen,
die Vorstandsmitglieder zu bestellen und deren Nachfolge langfristig zu planen. Zudem ist er
in grundlegende Unternehmensentscheidungen eingebunden, die die Zustimmung des Aufsichtsrats
erfordern. Er hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt.
Der Aufsichtsrat besteht aus 21 Mitgliedern, und zwar 10 Aktionärs- und 10 Arbeitnehmervertretern sowie einem weiteren Mitglied; diese Zusammensetzung ist in den Vorschriften des geltenden Mitbestimmungsergänzungsgesetzes von 1956 in Verbindung mit § 7 ihrer Satzung festgelegt. Die Aktionärsvertreter und das weitere Mitglied werden von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung gesondert über Einzelheiten seiner Tätigkeit und seiner Entscheidungen im Geschäftsjahr 2009. Weder von Vorstandsmitgliedern noch von Aufsichtsratsmitgliedern sind ihm Interessenkonflikte mitgeteilt worden. Das Vergütungssystem des Aufsichtrats wird im Konzernlagebericht (siehe Seite 40) dargestellt. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
In einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht arbeiten Vorstand und Aufsichtsrat als getrennte
Gremien mit unterschiedlichen Aufgaben. Ein Mitglied des Vorstands kann nicht gleichzeitig Mitglied
des Aufsichtsrats sein.
Vorstand und Aufsichtsrat der Salzgitter AG nutzen eine Reihe praxisnaher Instrumente, um ihre Führungs- und Kontrollaufgaben erfolgreich zu erfüllen. Wichtige Instrumente des Aufsichtsrats sind insbesondere:
Präsidium: Rainer Thieme, Vorsitzender Dr. Lothar Hagebölling Jürgen Peters Christian Schwandt Prüfungsausschuss: Prof. Dr. Hannes Rehm, Vorsitzender Hannelore Elze Rainer Thieme Helmut Weber Strategieausschuss: Rainer Thieme, Vorsitzender Manfred Bogen seit 26.03.2009 Dr. Lothar Hagebölling Jürgen Peters Prof. Dr. Hannes Rehm Christian Schwandt Friedrich-Wilhelm Tölkes bis 15.01.2009 Nominierungsausschuss: Dr. Lothar Hagebölling Rainer Thieme Das Präsidium bereitet die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und entscheidet anstelle des Aufsichtsratsplenums über zustimmungsbedürftige Geschäftsführungsmaßnahmen, wenn diese eilbedürftig sind. Das Präsidium berät sich bei Bedarf in Form von Sitzungen oder Telefonkonferenzen. Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit
Aufgabe des Strategieausschusses ist es, die Strategie des Unternehmens mit dem Vorstand zu beraten. Der Ausschuss tritt unregelmäßig zusammen. Der Nominierungsausschuss, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist, schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder geeignete Kandidaten vor. Er wird insbesondere im Vorfeld einer Neuwahl des Aufsichtsrats tätig. Der Vorstand bedient sich unter anderen folgender Führungs- und Kontrollinstrumente:
Corporate Compliance als Teil der Corporate Governance
Corporate Compliance bedeutet das Einhalten der bei der Unternehmenstätigkeit relevanten gesetzlichen
Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien. Wir verstehen dies als wichtigen Teil der
Corporate Governance. Dementsprechend gehört zu den Führungsaufgaben jeder Hierarchieebene
auch die Sorgfaltspflicht, die im jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich relevanten Vorschriften
einzuhalten. Dazu hat jeder Vorgesetzte seinen Mitarbeitern ihre Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
klar zuzuweisen und dies zu dokumentieren. Er ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter
über die erforderliche Kompetenz zum Erfüllen ihrer Compliance-Pflichten verfügen. Ferner
hat er im Rahmen seiner Führungsaufgabe das Einhalten der Compliance-Pflichten zu überwachen.
Das regelmäßige Einfordern entsprechender Berichterstattung hält zur Überprüfung der Compliance-
Aufgaben an. Einzelheiten dazu haben wir in einer Konzernrichtlinie festgelegt. Der Vorstand hat dem
Aufsichtsrat über die Corporate Compliance berichtet; der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats befasst
sich gesondert mit Fragen der Corporate Compliance.
Transparenz des Unternehmens
Transparenz und umfassende Information gegenüber unseren Aktionären über den Geschäftsverlauf
und die Lage der Gesellschaft ist für uns selbstverständlich. Neben dem jährlichen Geschäftsbericht
veröffentlicht die Salzgitter AG deshalb nach Ablauf des ersten, zweiten und dritten Geschäftsjahresquartals
jeweils einen verkürzten Zwischenabschluss mit einem Zwischenlagebericht. Dadurch
werden die Aktionäre möglichst zeitnah über den Geschäftsverlauf informiert. Die Veröffentlichungstermine
kündigen wir in einem Finanzkalender an.
Der Vorstand erläutert außerdem die Ergebnisse eines jeden abgelaufenen Geschäftsjahres in der jährlichen Bilanzpressekonferenz. Sie findet unmittelbar nach der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung statt. Ferner veranstalten wir für Analysten und institutionelle Anleger regelmäßig Analystenkonferenzen in Frankfurt am Main und London. Schließlich unterrichtet der Vorstand mittels Ad-hoc-Mitteilungen unverzüglich über Informationen, die geeignet sind, den Aktienkurs erheblich zu beeinflussen. Sämtliche Berichte und Mitteilungen sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.salzgitter-ag.de in deutscher und englischer Sprache nachzulesen. Die Gesellschaft erhielt im Geschäftsjahr 2009 keine Informationen über den Kauf oder Verkauf von Aktien der Salzgitter AG durch Personen, die zur Bekanntmachung solcher Vorgänge verpflichtet sind (Directors’ Dealings). Kein Vorstands- oder Aufsichtratsmitglied besitzt direkt oder indirekt einen Anteil der ausgegebenen Aktien, der größer als 1 % ist. Derzeit sind keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme im Salzgitter-Konzern implementiert. Salzgitter, 25. März 2010
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