Grundlagen der Rechnungslegung
Der Konzernabschluss der Salzgitter AG (SZAG) wurde nach den aufgrund der EU-Verordnung
Nr. 1606/2002 am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften des
International Accounting Standards Board (IASB) auf der Grundlage des Prinzips historischer Anschaffungskosten
erstellt. Die Anforderungen der angewandten Standards und Interpretationen (SIC/IFRIC)
wurden ausnahmslos erfüllt und führen zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Salzgitter-Konzerns.
Auswirkungen neuer beziehungsweise geänderter Standards:
1) am 31.12.2009
2) vorzeitige Anwendung in 2007 3) IFRS 5, IFRS 7, IAS 8, IAS 10, IAS 16, IAS 18, IAS 19, IAS 20, IAS 23, IAS 27, IAS 28, IAS 29, IAS 31, IAS 34, IAS 36, IAS 38, IAS 40, IAS 41 Nicht vorzeitig angewendete Standards:
1) am 31.12.2009
2) Geringfügige Änderungen zu einer Vielzahl an Standards (IFRS 2, IFRS 5, IFRS 8, IAS 1, IAS 7, IAS 17, IAS 18, IAS 36, IAS 38, IAS 39, IFRIC 9, IFRIC 16) und daraus sich ergebende Folge-änderungen
Die Salzgitter AG ist als börsennotierte Konzernobergesellschaft gemäß § 315a HGB verpflichtet, einen Konzernjahresabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards und Vorschriften aufzustellen.
Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Gesellschaft der im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 9207 eingetragenen Salzgitter AG hat ihren Sitz in Salzgitter. Die Anschrift des Vorstands der Salzgitter AG ist Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter. Das Geschäftsjahr der Salzgitter AG und ihrer im Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften entspricht dem Kalenderjahr. Tochtergesellschaften mit abweichendem Abschlussstichtag stellen einen Zwischenabschluss zum Konzernabschlussstichtag auf. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden die Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben. Am 10. Dezember 2009 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Webseite der Gesellschaft (www.salzgitter-ag.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch im Kapitel „Corporate Governance-Bericht” des Geschäftsberichts abgedruckt. |
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