Nachtragsbericht
Mit Beschluss vom 17. Januar 2011 gab das OLG Düsseldorf dem Antrag der Klöckner-Werke AG (KWAG)
auf Feststellung statt, dass die Erhebung einer Anfechtungsklage gegen den Beschluss der Hauptversammlung
zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Salzgitter
Mannesmann GmbH (SMG) der Eintragung dieses Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.
Auf Antrag der KWAG wurde der Hauptversammlungsbeschluss daraufhin am 27. Januar 2011
in das Handelsregister eingetragen. Somit ist die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf
die SMG wirksam vollzogen worden. Die SMG zahlte im Gegenzug eine Barabfindung an die ausgeschiedenen
Aktionäre in Höhe von 14,33 € je Aktie, insgesamt rund 32 Mio. €. Der Handel mit Aktien
der KWAG an der Börse ist eingestellt worden. Der Aktionär nahm seine Anfechtungsklage zurück.
Am 29. Januar 2011 ereignete sich ein schweres Bahnunglück, bei dem ein Güterzug der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter GmbH (VPS) auf einer eingleisigen Strecke im Raum Magdeburg mit einem entgegenkommenden Personennahverkehrszug kollidierte. Zehn Menschen starben, dreiundzwanzig Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Wir haben dies mit großer Bestürzung und Betroffenheit aufgenommen. Den Opfern dieses tragischen Unfalls – vermutlich verursacht durch menschliches Versagen – und ihren Angehörigen gilt unser ganzes Mitgefühl. |
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